Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für eine Psychotherapie werden daher bei Vorliegen einer psychischen Störung von dieser übernommen. Sie können uns daher ohne Überweisung, d. h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, direkt aufsuchen. Wir stellen fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und führen, falls erforderlich, die psychotherapeutische Behandlung eigenverantwortlich durch.
Mit der Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Versichertenkarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickeln wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
Vorgesehen ist zunächst eine Beratung im Rahmen eines Sprechstundentermins. In diesem wird ggf. die Diagnose und Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung gestellt.
An diesen Termin schließen sich die sog: "probatorischen“, d. h. vorbereitende Sitzungen an. In diesen erfolgt eine ausführliche Exploration. Meist zeigt sich in diesen Sitzungen auch schon, ob sich voraussichtlich die notwendige vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und der Therapeutin bzw. dem Therapeuten einstellen wird, die für den Behandlungserfolg sehr bedeutsam ist.
Bei der Suche nach einem Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde unterstützt Sie auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Deren Telefonnummer und nähere Erläuterungen finden Sie hier .
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten der von uns angebotenen psychotherapeutischen Leistungen, da wir über die entsprechende Approbation verfügen. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt dabei auf Grundlage der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Allerdings ist die Kostenübernahme nicht über alle privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen hinweg einheitlich geregelt, sodass es mitunter Ausnahmen oder Besonderheiten in den Versicherungsverträgen gibt, wie beispielsweise eine Höchstgrenze an Therapiesitzungen; oder es wird möglicherweise nur ein bestimmter Anteil der Kosten übernommen. Daher ist es in jedem Fall ratsam, sich vor Beginn der Psychotherapie, am besten schon vor dem ersten Termin, bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle nach den genauen Versicherungsbedingungen zu erkundigen. Wir empfehlen Ihnen, die Zusage der Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Selbstzahler
Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Psychotherapie selbst zu zahlen, entfallen die o.g. Formalitäten und Rahmenbedingungen. In diesem Fall würden wir uns gemeinsam über den Umfang der Psychotherapie verständigen. Unsere Gebühren richten sich dabei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).